Wenn Ihr sozialpädagosichen Berufsabschluss nicht automatisch eine staatliche Anerkennung hat, dann können Sie diese für Ihren Abschluss nachträglich beantragen.
Wenn Ihr sozialpädagosichen Berufsabschluss nicht automatisch eine staatliche Anerkennung hat, dann können Sie diese für Ihren Abschluss nachträglich beantragen.