Damit Sie in Deutschland als Logopäde oder Logopädin arbeiten können, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Logopäde“ oder "Logopädin" führen und in dem Beruf arbeiten.
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Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
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Hamburg
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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