Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, brauchen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, die sogenannte Approbation.
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, bekommen Sie diese Erlaubnis manchmal zunächst nur vorübergehend. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie nur unter Aufsicht arbeiten oder nur in einer bestimmten Einrichtung und für eine festgelegte Zeit tätig sein dürfen. Diese vorübergehende Erlaubnis anerkennt Ihre ausländische Ausbildung nicht offiziell, steht aber einer späteren Approbation nicht im Weg. Während der maximal zwei Jahre, in denen Sie so eingeschränkt arbeiten dürfen, können Sie sich zum Beispiel praktisch und gezielt auf Prüfungen vorbereiten, die für die volle Approbation nötig sind.
Wenn Sie aus einem EU- oder EWR-Staat kommen oder aus einem Land, mit dem Deutschland entsprechende Absprachen hat, dürfen Sie den Beruf der Ärztin beziehungsweise des Arztes vorübergehend und gelegentlich auch ohne Approbation ausüben, zum Beispiel im Rahmen von Dienstleistungen. In diesem Fall müssen Sie Ihre geplante Tätigkeit bei der zuständigen Stelle melden.
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