Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Krankenpflegehelferin / staatlich anerkannter Krankenpflegehelfer erteilt.
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Hessen
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