Wenn Sie Ihre zahnärztliche Ausbildung in Hessen abgeschlossen, bzw. die Zahnärztliche Prüfung/Dritten Abschnitt der Zahnärztl. Prüfung in Hessen bestanden haben und den Zahnarztberuf in Deutschland ausüben möchten, benötigen Sie eine Approbation. Diese wird auf Antrag erteilt.