Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.
Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.