Um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierarzt/ Tierärztin" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, der Approbation.
Um in der Bundesrepublik Deutschland die Berufsbezeichnung "Tierarzt/ Tierärztin" führen und den tierärztlichen Beruf ausüben zu dürfen, bedarf es einer gesonderten Berufszulassung, der Approbation.