Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.