Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig werden möchten, müssen Sie entweder approbierte Ärztin oder Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.
Wenn Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig werden möchten, müssen Sie entweder approbierte Ärztin oder Arzt sein oder über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen.