Mit einer Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt können Sie über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen die Leistungen für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abrechnen.
Mit einer Zulassung als Vertragszahnärztin oder Vertragszahnarzt können Sie über die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen die Leistungen für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten abrechnen.