Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung (Approbation oder Berufserlaubnis).Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und berechtigt Sie zur Führung der Bezeichnung Ärztin oder Arzt. Sie müssen die Erteilung einer Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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