Sie haben als Mensch mit einer Gehörlosigkeit oder einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Höhe von derzeit 178,96,- Euro monatlich. Der Betrag verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.
