Zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben können schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen bestimmte Leistungen als begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen.
Zur gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben können schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen bestimmte Leistungen als begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen.