Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 Prozent der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung Betracht. Mehr dazu:
Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 Prozent der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung Betracht. Mehr dazu: