Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im ÖPNV oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Bei bestimmten Merkzeichen kann eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
23.02.2022