Ein Beiblatt wird in Verbindung mit einem gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es gibt das Beiblatt mit Wertmarke oder ohne Wertmarke. Kinder bis zum 6. Lebensjahr nutzen öffentliche Verkehrsmittel kostenlos. Deshalb wird für sie keine Wertmarke ausgestellt.
Beiblatt mit Wertmarke
- Ein Beiblatt mit Wertmarke können Sie als Fahrschein im öffentlichen Personennahverkehr nutzen.
- Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G", "Gl" oder "aG", dann müssen Sie für die Wertmarke eine Eigenbeteiligung bezahlen (außer, wenn Sie Sozialleistungen erhalten).
- Enthält Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H", "Bl" oder "Tbl", bekommen Sie das Beiblatt mit Wertmarke kostenfrei.
Ein Beiblatt ohne Wertmarke können Sie für die Kfz-Steuer-Ermäßigung nutzen.
Mit den Merkzeichen "G" und "Gl"
- kann für Sie entweder ein Beiblatt mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr
- oder ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
- kann für Sie ein Beiblatt mit Wertmarke
- und ein Beiblatt ohne Wertmarke für die Kfz-Steuer-Ermäßigung ausgestellt werden.
