Die Beglaubigung dieser Dokumente ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Ausweise
- Pässe (keine Visa v. USA)
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen werden nur beglaubigt, wenn die Vorlage der Beglaubigung ausdrücklich verlangt wird. Der Nachweis der anfordernden Stelle ist in schriftlicher Form vorzulegen.
