Wenn Sie eine Urkunde einer Berliner Behörde im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren wollen.
Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:
Apostille
- Die Apostille bekommen Sie direkt bei uns ausgestellt. Sie ist allerdings nur für bestimmte Länder möglich. (Haager Abkommen 1961 - siehe Abschnitt "Rechtsgrundlagen"). Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes - siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
- Für alle anderen Länder benötigen Sie eine „Legalisation“. Hierfür stellen wir Ihnen eine Vorbeglaubigung aus. Mit der Vorbeglaubigung wenden Sie sich dann an die Botschaft oder die Auslandsvertretung des Landes, für die Sie die Urkunde benötigen. Die Auslandsvertretung stellt Ihnen die Legalisation aus.
Manche Staaten verlangen nach der Vorbeglaubigung noch eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt - siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
