Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind erlangen, indem Sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.
Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame elterliche Sorge für Ihr Kind erlangen, indem Sie übereinstimmende Sorgeerklärungen abgeben.