Für eine Adoption, bedarf es der Einwilligung beider Eltern und des Kindes. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen.

Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
02.07.2021