Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Keine.
Voraussetzungen
Online-Service: Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Das berechtigte Interesse (Auskunftsberechtigung) ist gegebenenfalls nachzuweisen.
Online-Service: Online-Portal Liegenschaftskataster
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie eine Registrierung in der Online-Service-Infrastruktur (OSI, Privatperson) oder bei "Mein Unternehmenskonto" (MUK, Unternehmen).
Popups müssen zugelassen werden.
Das berechtigte Interesse (Auskunftsberechtigung) ist gegebenenfalls nachzuweisen.
Hinweise
Online-Service: Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Die Rechnung wird immer auf unseren Auftraggeber ausgestellt.
Die Nennung von Privatpersonen und oder Zusätzen wie c/o in dem Feld Firmenname ist nicht zulässig.
Die Unterlagen werden inklusive Gebührenbescheid standardmäßig per E-Mail versendet.
Wichtiger Hinweis zu Zusatzkosten durch gewerbliche Drittanbieter:
Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Online-Angeboten zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster. Bei diesen handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten fallen für Sie zusätzlich zu den amtlich erhobenen Gebühren an. Ihr Auftrag wird von den Drittanbietern lediglich an den LGV Hamburg weitergeleitet, da amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von amtlicher Stelle ausgegeben werden.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie sich sparen, indem Sie direkt über dieses Online-Portal bestellen.
Online-Service: Online-Portal Liegenschaftskataster
Auskunft erfolgt nur per E-Mail.
E-Mail-Adresse: LGVALKIS-Hilfe@gv.hamburg.de
Wichtiger Hinweis zu Zusatzkosten durch gewerbliche Drittanbieter:
Mittlerweile existiert eine Vielzahl von Online-Angeboten zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster. Bei diesen handelt es sich um kostenpflichtige Dienstleistungsangebote gewerblicher Drittanbieter. Diese fremden Kosten fallen für Sie zusätzlich zu den amtlich erhobenen Gebühren an. Ihr Auftrag wird von den Drittanbietern lediglich an den LGV Hamburg weitergeleitet, da amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von amtlicher Stelle ausgegeben werden.
Diese zusätzlichen Kosten können Sie sich sparen, indem Sie direkt über dieses Online-Portal bestellen.
Liegenschaftskarte: 39,00 € inkl. 19% MwSt. Flurstücks- und Eigentumsnachweis: 30,50 € inkl. 19% MwSt. Baulastenbescheinigung: 55,00 € inkl. 0% MwSt. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis: 24,00 € inkl. 0% MwSt. Download digitaler Geobasisdaten (für max. neun Kacheln): 98,00 € inkl. 0% MwSt. Die Abrechnung der beantragten Auszüge erfolgt nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm).
Handlungsgrundlagen
Online-Service: Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen
(Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Online-Service: Online-Portal Liegenschaftskataster
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen
(Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Rechtsbehelfe
Online-Service: Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen
(Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Online-Service: Online-Portal Liegenschaftskataster
Hamburgisches Gesetz über das Vermessungswesen
(Hamburgisches Vermessungsgesetz - HmbVermG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VermGHA2005rahmen
Weiterführende Links
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
- Produkte ohne Prüfung des berechtigten Interesses: Wenige Minuten
- Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: 2 bis 3 Arbeitstage
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn für Ihr Grundstück eine Baulast eingetragen ist, haben Sie die Verpflichtung, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu dulden beziehungsweise zu unterlassen.
Baulasten beeinflussen den Wert eines Grundstücks. Für die Immobilienfinanzierung benötigt Ihre Bank eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Die Baulastenauskunft beziehungsweise Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis gibt Aufschluss darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
Hierbei kann es sich um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (zum Beispiel Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (zum Beispiel Vereinigungsbaulast).
Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung erhalten Sie Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.
Für die Begründung beziehungsweise Löschung von Baulasten wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauprüfstelle Ihres Bezirksamtes.
Für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis mit personenbezogenen Daten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen folgende Nachweise erforderlich:
- ein Berechtigungsnachweis oder
- eine Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin beziehungsweise der erbbauberechtigten Person (siehe Link Vollmacht)
Voraussetzungen
Sie sind selbst Grundeigentümer oder Grundeigentümerin.
Sie sind Notar.
Sie sind erbbauberechtigt oder haben eine Vollmacht.
Sie haben ein berechtigtes Interesse.
Hinweise
- Eine Bestellung per E-Mail, Post, Fax oder Telefon ist nicht möglich.
- Der Support für die Online-Portale erfolgt über die E-Mail-Adresse lgvalkis-hilfe@gv.hamburg.de
- Unter der Telefonnummer 040 42826 5720 erreichen Sie den Service des Teams Grundstücksinformation und Vertrieb. Grundsätzlich sind wir für alle Fragen zu folgenden Themen zuständig
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
- allgemeine Informationen zum Auskunftsprozedere
- Bearbeitungszeiten
- die verschiedenen Vertriebswege
- und die verschiedenen Produkte
- Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie auch in den Servicezentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt der Bezirksämter (siehe Link Vertriebswege).
- Auskünfte zur Bodenschätzung erteilt das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz.
- Während der nächtlichen Datenaktualisierung kann der Betrieb von ca. 0:00 bis 3:00 Uhr ausgesetzt sein. Außerdem können jeweils am ersten Sonntag im Monat von ca. 20:00 bis 24:00 Uhr Wartungen durchgeführt werden.
Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Anzahl der Flurstücke für die Auskünfte beantragt werden.
Je mehr Baulasten auf einem Flurstück liegen, desto höher sind die Gebühren.
Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.
Handlungsgrundlagen
§ 83 Hamburgische Bauordnung (HBauO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2025pP83
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) – Sondernutzungen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Weiterführende Links
Fristen
Ein Widerspruch gegen die Auskunft muss innerhalb eines Monats erfolgt sein.
Bearbeitungsdauer
Kunde:
Etwa 15 Minuten für die Auswahl des Produktes, wenn die Interneteinstellung Popup-Fenster zulässt.
LGV:
Produkte mit Prüfung des berechtigten Interesses: bis zu 3 Arbeitstage
Produkte ohne berechtigtes Interesse: innerhalb eines Tages
Online-Bestellformular Liegenschaftskataster
Kunde:
Etwa 5 Minuten
LGV:
Stand 05.02.2025: ca. 2-3 Wochen
