Prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, sind durch ein Prüfamt hinsichtlich ihrer Standsicherheit zu prüfen.
Prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen, die in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, sind durch ein Prüfamt hinsichtlich ihrer Standsicherheit zu prüfen.