Bei der Beantragung einer Baugenehmigung können Sie zwischen
- vereinfachtem Baugenehmigungverfahren,
- Baugenehmigungsverfahren
- konzentriertem Baugenehmigungsverfahren
wählen.
Sowohl im vereinfachten Baugenehmigungverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren müssen Sie selbst weitere Genehmigungen anderer, zu beteiligender Behörden einholen. Sie müssen eigenverantwortlich prüfen, ob alle Rechtsbereiche eingehalten werden.
Wenn Sie dies nicht eigenverantwortlich übernehmen wollen, sollten Sie das konzentrierte Baugenehmigungverfahren wählen. In diesem Fall übernimmt die Verwaltung die Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden.
Bestehen Zweifel an der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens, können Sie diese frühzeitig mit einem Bauvorbescheid klären lassen. Dieser beantwortet nur Einzelfragen. Anschließend müssen Sie trotzdem noch eine Genehmigung beantragen.
Zum 01. Januar 2026 trat die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in Kraft. Unter anderem ist vorgesehen, dass für bestimmte Gebäude nur noch eine Bauanzeige statt einer Baugenehmigung erforderlich ist, um „kleinere“ Wohnungsneubauten und Umbauten im Bestand zu erleichtern (sogenannte Genehmigungsfreistellung).
Eine Beratung außerhalb von laufenden Genehmigungsverfahren ist kostenpflichtig.