Für die Nachweisberechtigung für Brandschutz eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist, sofern er nicht bauvorlageberechtigt ist
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
