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Vorkaufsrecht der Gemeinde – Kauf oder Verkauf eines Grundstücks mitteilen und Negativzeugnis beantragen

Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.

Schleswig-Holstein

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