Auch die wesentliche Änderung einer bereits durch Planfeststellung oder Plangenehmigung zugelassenen Deponie oder ihres Betriebes ist ein bedeutsames Vorhaben. Sie bedarf daher ebenfalls einer besonderen behördlichen Zulassung.
Auch die wesentliche Änderung einer bereits durch Planfeststellung oder Plangenehmigung zugelassenen Deponie oder ihres Betriebes ist ein bedeutsames Vorhaben. Sie bedarf daher ebenfalls einer besonderen behördlichen Zulassung.