Nehmen Sie an einem Alphabetisierungskurs oder einem Kurs für gering Literalisierte teil und haben Ihr individuelles Stundenkontingent ausgeschöpft? Dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Die Wiederholung von 300 Stunden müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
