Wenn Sie die schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben und arbeiten, können Sie und Ihre Familienangehörigen, die auch in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt den Familienangehörigen einer Person mit schweizer Staatsangehörigkeit in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten.
Achtung: Sie sind aufgrund Ihrer schweizer Staatsangehörigkeit von der Ausstellung eines Aufenthaltstitels befreit. Sollten Sie dennoch die Ausstellung wünschen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Weitere Informationen
Herausgeber
Keine Angabe
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Keine Angabe
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.
Voraussetzungen
Online-Service: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
- Für den Online-Dienst benötigen Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein gültiges Visum.
- Sie können den Online-Dienst auch nutzen, wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Visum brauchen.
- Sie können den Online-Dienst nicht nutzen, wenn Sie eine Duldung haben oder wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung haben. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Amt für Migration.
- Zur Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie keine Registrierung.
Hinweise
Online-Service: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Der Online-Dienst ist in 3 Schritten aufgebaut:
• Schritt 1: Sie werden zu Ihrer aktuellen Situation befragt. Die richtige Aufenthaltserlaubnis wird für Sie ermittelt. Sie erhalten eine Liste von Dokumenten, die Sie benötigen.
• Schritt 2: Sie werden zu Ihren persönlichen Daten befragt. Sie laden Sie alle erforderlichen Dokumente (Liste Schritt 1) hoch. Sie sende Ihre Daten und Dokumente an die zuständige Stelle.
▪ Schritt 3: Sie erhalten einen Termin, zu dem Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.
Sie können den Online-Dienst kostenlos nutzen. Für die Aufenthaltserlaubnis fallen in der Regel Gebühren an. Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. Sie liegt bei etwa 100 EUR.
Weiterführende Links
- Ausländerangelegeheiten
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Fristen
Welche Fristen Sie gegebenenfalls einhalten müssen, hängt von der Art der Aufenthaltserlaubnis ab, die Sie beantragen möchten.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle benötigt in der Regel mehrere Wochen für die Bearbeitung. Die Dauer hängt insbesondere davon ab, ob Sie alle Nachweise vollständig an die zuständige Stelle gesandt haben.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
Wenn Sie die schweizer Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben und arbeiten, können Sie und Ihre Familienangehörigen, die auch in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt den Familienangehörigen einer Person mit schweizer Staatsangehörigkeit in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten.
Achtung: Sie sind aufgrund Ihrer schweizer Staatsangehörigkeit von der Ausstellung eines Aufenthaltstitels befreit. Sollten Sie dennoch die Ausstellung wünschen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
- gültiger Pass oder Passersatz
- biometrisches Passbild in elektronischer Form
- Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
- Sie können ein Passbild auch bei einem Fotografen oder einem Drogeriemarkt anfertigen lassen. Es kann von dort elektronisch bei Ihrer Vorsprache abgerufen werden.
- Nachweise zur Berechtigung auf das Freizügigkeitsrecht:
- Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage
- Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung vom Gewerbeamt, gegebenenfalls Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Für Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt, gegebenenfalls Aufträge, Rechnungen oder Ähnliches
- Für Studierende: Zulassung der Hochschule oder Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Für Nichterwerbstätige: Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherung
- Für Familienangehörige: Nachweis der familiären Beziehung mit Ihnen, zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Unterlagen zum Sorgerecht für minderjährige Kinder
Voraussetzungen
- Sie besitzen die schweizer Staatsangehörigkeit beziehungsweise sind Familienangehöriger einer Person mit schweizer Staatsangehörigkeit.
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen nach dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Diese sind zum Beispiel:
- Sie arbeiten in Deutschland
- Sie studieren in Deutschland.
- Sie leben von Ihren Ersparnissen und sind nicht auf staatliche Hilfe angewiesen.
Hinweise
Keine
Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro
Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro Familienangehörige, die keine Staatsangehörigkeit der Schweiz besitzen:
Ersterteilung: 100,00 Euro
Fiktionsbescheinigung: 13,00 Euro
Bei minderjährigen Familienangehörige aus Drittstaaten halbieren sich die Gebühren.
Handlungsgrundlagen
§ 78 Absatz 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__78.html
§ 28 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__28.html
§ 56 Ansatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__56.html
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:22002A0430(01)
Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht (AuslAsylVZustAnO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AuslAsylVZustAnOHA2018rahmen
Rechtsbehelfe
Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Links
- Ausländerangelegeheiten
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Fristen
Als Person mit einer schweizer Staatsangehörigkeit müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland gegenüber der zuständigen Stelle Ihren Aufenthalt anzeigen.
Gehören Sie zur Familie einer Person mit einer schweizer Staatsangehörigkeit, müssen Sie in dieser Frist die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.
