Sie als Staatsangehörige/-r der Schweiz können ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde persönlich anzeigen um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Ihre Familienangehörigen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit müssen diesen innerhalb von drei Monaten nach Einreise anzeigen.

Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten:

Informationen zur Leistung sind abhängig von der ausgewählten Region. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, oder wählen Sie den Ort, in dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen möchten.