Dem ausländischen Ehegatten eines Ausländers wird zur Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert, wenn der andere Ehegatte einen Aufenthaltstitel besitzt. Dies gilt auch für ausländische Lebenspartner in einer staatlich anerkannten gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.
Hinweis: Sie besitzen bereits seit mindestens 5 Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis? Dann könnten Sie möglicherweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Informieren Sie sich bitte zu den Voraussetzungen in der Dienstleistung „Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen“ (unter „Weiterführende Informationen“).
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie von der Zahlung der Bearbeitungsgebühr befreit sind.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur gemeinsamen Vorsprache mit Ihrem Ehegatten / Lebenspartner. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
