Durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) können Arbeitgeber in Deutschland mit Unterstützung der Ausländerbehörde das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise der ausländischen Fachkraft verkürzen.
Dieses Verfahren wurde im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes neu geschaffen.
Mit dem Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes und einer Vollmacht der Fachkraft können Arbeitgeber ihre zukünftige Fachkraft unterstützen, indem sie das beschleunigte Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. Die Fachkraft kann grundsätzlich aber auch weiterhin über das reguläre Visumverfahren nach Deutschland einreisen.

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