Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen und hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.04.2022