Eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit kann verlängert werden, wenn die Tätigkeit erfolgreich ist und dauerhaft ein hinreichendes Einkommen erwirtschaftet.
Hinweis: Wenn Sie selbstständig tätig sind, können Sie nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie die Niederlassungserlaubnis frühestens nach 5 Jahren bekommen. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 100 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 7 MB groß sein.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt nicht, wenn die Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken das PDF auch nach Möglichkeit aus.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
