Als Fachkraft mit Berufsausbildung, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten hat, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu einer maximalen Gesamtdauer von sechs Monaten beantragen.
Verantwortlich für den Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
07.04.2022