Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation als Fachkraft vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
03.06.2020