Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
14.10.2021