Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Verwaltung Ihres Herkunftslandes besteht und Sie in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Verwaltung Ihres Herkunftslandes besteht und Sie in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.