Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller einen neuen Nationalpass erhalten hat und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist, muss die Neuausstellung des Aufenthaltstitels beantragt werden (sogenannter "Übertrag"). Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und anschließend zur Ausgabe an das Migrationsamt versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen.
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Bremen, Stadt
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