Aufenthaltstitel werden in der Regel in Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen als sogenannter elektronischer Aufenthaltstitel/eAT ausgestellt. Nach Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels, in der Regel bei Ihrer Vorsprache im Migrationsamt, wird die Herstellung des eAT vom Migrationsamt bei der Bundesdruckerei in Berlin beantragt. Nach Fertigstellung des eAT übersendet die Bundesdruckerei den eAT an das Migrationsamt.
Dadurch ergeben sich Wartezeiten von derzeit ca. 4 Wochen. Das Migrationsamt kann deshalb Aufenthaltstitel nicht direkt bei der Antragstellung aushändigen. Wenn der elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei im Migrationsamt eingeht, schicken wir Ihnen den eAT per Post zu.
Weiterführende Informationen zum eAT können Sie der Broschüre „Der elektronische Aufenthaltstitel“ vom BAMF entnehmen. Den Link zur Broschüre finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Broschüre BAMF / Der elektronische Aufenthaltstitel".
