Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Berlin lebende Personen mit ausreichender Bonität beim Landesamt für Einwanderung (LEA) eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.
Die Verpflichtungserklärung ist für 5 Jahre gültig. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde. Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (unter „Formulare“).
Verpflichtungserklärung für kurzfristige oder langfristige Aufenthalte
- Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen
- nationale Visa für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung
- Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege.
- Zudem müssen öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt erstattet werden, die von einer Leistungsbehörde, zum Beispiel vom Sozialamt, aufgewendet werden.
- Weiterhin sind auch die Kosten einer eventuellen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen.
1. Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie einen Termin im LEA. Diesen erhalten Sie erst nach Nutzung des Online-Antrags „Verpflichtungserklärung abgeben“. Beachten Sie dazu bitte folgende Hinweise:
- Überprüfen Sie zuerst mit dem Quick-Check (unter „Jetzt online erledigen“), ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Sie erhalten nach Abschluss des Quick-Checks insbesondere eine Feststellung zu Ihrer Bonität. Die im Quick-Check eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und auch nicht an das Landesamt für Einwanderung übermittelt.
- Wenn Sie nicht über genügend Einkommen oder Sparguthaben verfügen, können Sie trotzdem eine Verpflichtungserklärung abgeben. Allerdings wird die Verpflichtungserklärung in diesem Fall von der deutschen Auslandsvertretung nicht anerkannt.
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert. Sie können die Antragstellung aber jederzeit unterbrechen, zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortführen.
- Im Anschluss an den Quick-Check können Sie den Online-Antrag „Verpflichtungserklärung abgeben“ aufrufen.
- Bitte halten Sie für den Online-Antrag alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 4 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
