Wenn das BAMF Ihren Asylantrag positiv entschieden hat, stellt das BAMF in dem Bescheid, den Sie per Post bekommen, fest, dass Sie entweder:
- als asylberechtigt anerkannt wurden oder
- als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden oder
- als subsidiär schutzberechtigt anerkannt wurden oder
- Abschiebungshindernisse bestehen.
Wenn Sie dennoch Fragen oder Einwände gegen die Entscheidung des BAMF haben, müssen Sie sich direkt an das BAMF wenden. Die Kontaktdaten hierzu finden sich auf dem Bescheid, den Sie vom BAMF bekommen haben, ebenso wie die Rechtsmittelbelehrung, die Ihnen erläutert, wie Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind (siehe unter "Weitere Informationen").
Auf Grundlage der positiven Entscheidung des BAMF erhalten Sie vom Migrationsamt eine Aufenthaltserlaubnis.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bekommen Sie vom Migrationsamt automatisch per Post eine Einladung für einen bestimmten Termin. Bitte kommen Sie nicht ohne Termin zum Migrationsamt, da wir Ihr Anliegen ohne Termin nicht bearbeiten können.
Die Details zur Terminvergabe finden Sie unter „Ablauf".
