Wenn Sie ein anerkannter Asylberechtigter, Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach drei oder fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) erhalten

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
01.08.2022