Leistungsbeschreibung
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.
Mit der eID-Karte kann die Online-Ausweisfunktion genutzt und die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden.
Für deutsche Staatsangehörige kann die eID-Karte nicht ausgestellt werden. Ihnen steht die eID-Funktion des Personalausweises zur Verfügung.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält keine biometrischen Merkmale (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke).
Die Antragstellung ist ab 16 Jahren möglich. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
