Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Sie können nach der erfolgten Befreiung von der Ausweispflicht den Personalausweis nicht mehr als amtliches Identitätsdokument verwenden.
Ist zu Identitätszwecken die Vorlage eines gültigen Personalausweises vorgeschrieben oder im täglichen Leben üblich, ersetzt die behördliche Bescheinigung über die Befreiung einen erforderlichen Personalausweis nicht.
Bei Reisen ins Ausland ist stets ein Ausweisdokument erforderlich. Die betroffene Person kann nach der Erteilung der Befreiung von der Ausweispflicht jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Behördenschreiben über die Erteilung der Ausweispflicht soll dann an die ausstellende Behörde zurückgegeben werden.
