Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können von dieser Regel ausgenommen werden.
Dazu ist ein formloser Antrag bei der zu stellen.
- Der Antrag kann schriftlich bei der Zentralen Meldebehörde eingereicht
- oder persönlich bei einem BürgerServiceCenter abgegeben werden.
Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.
