Wenn Sie volljährig sind, benötigen Sie in Deutschland einen Personalausweis oder einen Pass.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Ausweispflicht befreit werden, wenn Sie keinen Ausweis beantragen oder nutzen können.
Sie können die Befreiung als Vormund, in Vertretung oder als bevollmächtigte Person beantragen, wenn die betroffene Person es nicht selbst tun kann.
Die Befreiung dient zur Erleichterung für Betroffene. Menschen, die zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig sind.
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Hamburg
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Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
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