Wenn Sie volljährig sind, benötigen Sie in Deutschland einen Personalausweis oder einen Pass.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Ausweispflicht befreit werden, wenn Sie keinen Ausweis beantragen oder nutzen können.
Sie können die Befreiung als Vormund, in Vertretung oder als bevollmächtigte Person beantragen, wenn die betroffene Person es nicht selbst tun kann.
Die Befreiung dient zur Erleichterung für Betroffene. Menschen, die zum Beispiel schwer erkrankt oder pflegebedürftig sind.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) der betroffenen Person
- Ärztliches Attest über die Erkrankung oder Behinderung, aus der hervorgeht, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
- Wenn Sie die betroffene Person betreuen, zusätzlich: Ihr Personalausweis oder Reisepass und Ihren Betreuerausweis
- Wenn Sie von der betroffenen Person bevollmächtigt wurden, zusätzlich: Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht
Voraussetzungen
Die genauen Voraussetzungen sind sehr individuell und hängen von Ihrem Einzelfall ab. Die nachfolgenden Voraussetzungen können zu einer Befreiung führen:
- Sie oder die betroffene Person ist voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtungen untergebracht.
- Sie oder die betroffene Person können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
Hinweise
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht dient nicht als Ausweis- oder Passersatz. Die betroffene Person kann sie beispielsweise nicht als Dokument für eine Auslandsreise nutzen.
Gebühr
- Gebühr
- Vorkasse
- Nein
Handlungsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Rechtsbehelfe
Beschwerde
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Befreiung als betreuende oder bevollmächtigte Person persönlich bei der zuständigen Stelle.
- Sie sprechen dazu bei der zuständigen Stelle vor und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht für die betroffene Person.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
circa 10 Minuten
