Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, dauert es normalerweise mehrere Wochen, bis Sie ihn erhalten. Wenn Sie schneller einen Personalausweis benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen direkt im Anschluss an die Bearbeitung Ihres Antrages ausgehändigt.
Seit dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto (Passbild):
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.
Weitere Informationen
Herausgeber
Hamburg
Letzte Aktualisierung bzw. Veröffentlichungsdatum
Kontakt
Behördennummer 115 – Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Jetzt die 115 anrufenSie erreichen die 115 zum Ortstarif.
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Erklärung über die Namensführung
- aktuelles biometrisches Passfoto in elektronischer Form
- Sie dürfen seit dem 01.05.2025 keine papierbasierten Fotos mehr einreichen.
- Das Foto muss digital bereitgestellt und über einen gesicherten Cloud-Dienst an die zuständige Stelle übermittelt werden. Dazu können Sie den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Alternativ können Sie das Foto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- bei Kindern unter 16 Jahren
- Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Einverständniserklärung und Personalausweis (alternativ eine gut lesbare und erkennbare Kopie des Personalausweises) abwesender Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- Einverständniserklärung und Personalausweis aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- nach Einbürgerung: Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder Identitätsbescheinigung, Einbürgerungsurkunde
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der Sie sich vorwiegend aufhalten.
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Hinweise
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsbürgerschaft haben
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich in Hamburg an den Hamburg Service Standort Hamburg-Mitte.
10,00 EUR
Aufschlag bei Antragstellung nicht am Hauptwohnsitz: 13,00 EUR
Handlungsgrundlagen
Personalausweisgesetz (PAuswG)
www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html
Rechtsbehelfe
Keine
Weiterführende Links
- Auswärtiges Amt - Urkunden, Beglaubigungen
- Fotomustertafel (Bundesministerium des Inneren und für Heimat)
- Gebärdensprache "Beantragung eines Personalausweises"
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Personalausweis
- Personalausweis abholen
- Personalausweise, Seriennummer
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Standorte und Öffnungszeiten des Hamburg Service vor Ort
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren online oder telefonisch über die Rufnummer 115 einen Termin.
- Wenn Sie den vorläufigen Personalausweis nicht am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen möchten, erkundigen Sie sich, ob Ihre Begründung dafür anerkannt wird.
- Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den vorläufigen Personalausweis.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Der vorläufige Personalausweis wird direkt im Anschluss an die Bearbeitung vor Ort an Sie ausgehändigt.
Fristen
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
