Um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken können die die Bürgerbüros bei Bedarf einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
