- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder unter 16 Jahren
- erhalten den ePA nur mit ausgeschaltetem elektr. Identitätsnachweis.
- benötigen eine besondere Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, aus der hervor geht, ob der Personalausweis nach Fertigstellung an das Kind ausgehändigt werden darf. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben. - bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert.
- mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden.
- das Passfoto sollte nicht älter als 6 Monate sein.
- die Kinder müssen immer persönlich anwesend sein.
Grundfunktionen (immer)
- amtliches Ausweisdokument
- elektronischer Identitätsnachweis
- elektronische Signatur
- Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren. Den Link finden Sie unter "Wo kann ich mehr erfahren?".
Zusatzfunktion
- zwei digitale Fingerabdrücke
Hinweise:
- Das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig.
- Mit Ihrem Personalausweis können Sie Ihre Identität im Internet nachweisen. Zum Aktivieren des Online-Ausweises benötigen Sie eine sechsstellige PIN. Falls Ihnen diese PIN nicht bekannt ist, können Sie kostenfrei im Bürgerbüro eine neue PIN setzen bzw. aktivieren lassen. Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Der frühere sogenannten „PIN-Rücksetzbrief“ wird seit dem 29.12.2023 nicht mehr verschickt.
- Über die AusweisApp kann eine neue PIN-Nummer vergeben werden.
- Die elektronische Signatur und die zwei Fingerabdrücke werden nur über den Chip gespeichert und sind nicht auf dem Personalausweis sichtbar.
- Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
- Nach der Beantragung können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand online abrufen. Beachten Sie dazu die Hinweise unter weitere Informationen ("Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen")
