Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie müssen einen Personalausweis beantragen, wenn Sie zusätzlich zu der deutschen Staatsbürgerschaft:
- 16 Jahre oder älter sind,
- in Deutschland gemeldet sind
- und keinen gültigen Reisepass besitzen.
Auf Wunsch kann der Personalausweis auch für Personen unter 16 Jahren ab dem Tag der Geburt beantragt werden.
Alle neu ausgestellten Personalausweise haben einen Chip mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Damit können Sie:
- Ihre Identität online gegenüber Behörden und Unternehmen nachweisen.
- Den Ausweis als offizielles Dokument nutzen.
- Den elektronischen Identitätsnachweis verwenden.
- Elektronisch unterschreiben.
Den Online-Ausweis können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag nutzen. Davor wird er nur ohne die Funktion für den elektronischen Identitätsnachweis ausgestellt.
Sie müssen Ihren Personalausweis vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragen, wenn:
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein.
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Adresse oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Zuständigkeiten
- Sie können den Personalausweis im Bürgeramt Bremen in einem der BürgerServiceCenter beantragen.
- Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
- Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
- Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Personalausweis im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Personalausweis bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
